Markenrecht

Die Aufnahme unternehmerischer Tätigkeit unter einem neuen Markennamen bedarf sorgfältiger Vorbereitung. Gleiches gilt für die Einführung von Produkten mit neuer Markenbezeichnung. Die Zeiten in denen nur die Markenregister im Heimatland beachtet werden mussten, sind vorbei. Gemeinsamer Europäischer Binnenmarkt und Internet erfordern europaweite Klärung. Wer sein Unternehmen erfolgreich in Deutschland am Markt etabliert und dann von einem Markeninhaber aus Finnland oder Zypern mit prioritätsälteren Rechten den Namen entrissen bekommt, steht vor einem Scherbenhaufen.

Wir beraten Sie, welche Fragen vor einer Markenanmeldung unbedingt geklärt werden müssen. Gegen Störungen und Angriffe verteidigen wir Ihre Marken und helfen Ihnen auch, deren Verletzung durch Dritte zu unterbinden – von Finnland bis Zypern!