Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Firmeninternas ist – insbesondere in der digitalen Welt – von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Ihre Konstruktionspläne, Software-Codes, Preiskalkulationen, Kunden- und Lieferantenlisten sowie technischen Entwicklungen können in den Händen von Wettbewerbern zu großen Schäden für Ihr Unternehmen führen. Bevor Sie diese einem Dritten offenbaren, zum Beispiel um ihm die Prüfung der von Ihnen angebotenen Produkte zu ermöglichen oder um ein gemeinsames Produkt zu entwickeln, empfehlen wir den Abschluss eines bislang als Geheimhaltungsvereinbarung (GHV), Confidentiality Agreement (CA) oder Non-Disclosure-Agreement (NDA) bezeichneten Vertrags. Da darin jedoch insbesondere auch der künftige Schutz von vertraulichen Informationen zu regeln ist, erscheint die Bezeichnung „Geheimnisschutzvereinbarung“ vorzugswürdig. Ohne eine solche Verpflichtung könnte der Dritte die ihm offenbarten Informationen sanktionslos für seine eigenen Zwecke nutzen und bräuchte keine Maßnahmen zu deren Schutz vor dem Zugriff Dritter einzurichten, wenn es nicht zur beabsichtigten Zusammenarbeit kommt. Weitere Informationen, Mustervorlagen und Hinweise zum Geheimnisschutz finden Sie unter www.schutz-von-daten.de.