Dr. Thomas Wirth M.A.

1990 Rechtsanwalt, Metzler & Henss / Worms, 1991 Syndikus, Volkswagen AG / Wolfsburg, 1994 Assistent des Vorstandsvorsitzenden, Volkswagen AG / Wolfsburg, 1996 Syndikus, SEAT S.A. / Barcelona, 1999 Abteilungsleiter, Volkswagen AG / Wolfsburg, 2001 Director, Legal and Patents der LION Bioscience AG / Heidelberg, 2003 Partner, Sozietät feb Rechtsanwälte / Mannheim, seit 2005 Berater der EU-Kommission bei der Harmonisierung des europäischen Vertragsrechts (CFR-Expertenrat), 2007 Gründung WIRTH RECHTSANWÄLTE

Studium der Rechtswissenschaften (Dr. iur. 1988) und der Neueren und Neuesten Geschichte (M.A. 1988) an den Universitäten Freiburg/Brg., Lausanne/Schweiz und Mannheim, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Datenschutzbeauftragter (IHK)

Mitgliedschaften: Licensing Executive Society (LES), Institut für Urheber- und Medienrecht / München (IUM), Deutscher Anwaltverein (DAV), Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)

Geschäftsführer der Legaltech GmbH, Mannheim (www.schutz-von-daten.de); Co-Geschäftsführer der LSCN GmbH, Heidelberg (www.lscn.eu)

geb 1958 in Weinheim, zugelassen als Rechtsanwalt seit 1990,

Sprachen: Englisch, Spanisch, Französisch    

+49 (0) 621 4317475, wirth@wirth-recht.de

Publikationen

»Der NK-Urheberrecht hat eine Reihe von besonderen Eigenschaften: (1.) Er ist der kürzeste aller aktuellen und relevanten Urheberrechtskommentare. (2.) Er ist ziemlich gut und eingängig geschrieben. Das kann man nicht zu allen Kommentierungen des UrhG sagen. (3.) Das Druckbild ist besonders lesefreundlich gestaltet. Hier könnten Lektor:innen und Setzer:innen der Konzernmutter vom Tochterverlag viel lernen……. (4.) Was meine beiden Bewertungsmaßstäbe betrifft, schlägt sich der Kommentar wacker. Das hat mich positiv überrascht.«                                                                                       Prof. Dr. Michael Grünberger, ZUM 2022, 761

»Inhaltlich glänzt der Handkommentar zunächst dadurch, dass er das große Ganze nicht aus den Augen verliert und die verschiedenen Regelungsbereiche Einzelnorm-übergreifend in gut lesebaren, sprachlich klar gefassten Abschnitten erläutert, und zwar nicht nur in den Vorbemerkungen z.B. zum UrhDaG, sondern auch bei den einzelnen Normen selbst.«                                 RA Dr. Urs Verweyen, WRP 4/2022, 525

Rezensionen zur Vorauflage:

»Damit der HK-UrhG aber auch wirklich handlich geraten kann, sollte man ihn freilich stets schnell zur Hand haben. Daher sei vor allem UrheberrechtspraktikerInnen wärmstens empfohlen, ihn in Reichweite aufzubewahren, etwa – und damit soll dieses zugegebenermaßen wenig elegante Wortspiel dann auch sein Ende finde – in der eigenen Handbibliothek. Das vorzügliche Werk bietet aber ebenfalls für Schwerpunktstudierende und rechtswissenschaftlich tätige JuristInnen einen gelungenen, prägnanten Zugriff auf die Materie. Also: Die Anschaffung lohnt sich unbedingt!«
Prof. Dr. Björn Steinrötter, MMR-Aktuell 2/2021

»ist der Kommentar uneingeschränkt zu empfehlen, wenn kostenbewusst nach prägnanten Antworten zu urheberrechtlichen Fragenstellungen gesucht wird.«
RA Prof. Dr. Stefan Haupt, medien und recht 7-8/2020

»kann dieses gelungene Buch uneingeschränkt empfohlen werden. Auch für die praktische Anwendung bietet der Kommentar einen hervorragenden Einstieg und wertvolle Leitlinien.«
RA Jörg Thomas, FAUrhuMedienR, NJ 2/2020, 86

»konzentrierte, handliche und praxisnahe Kommentierung, die einen sofortigen Einblick in die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen gibt.«
Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, ZUM 3/2020, 264

  • § 68 UrhG-E: Vervielfältigung gemeinfreier visueller Werke – Kommentar zum Diskussionsentwurf des BMJV vom 24.06.2020, ZUM 2020, 715
  • Die Pflicht zur Löschung von Forschungsdaten – Urheber- und Datenschutzrecht im Widerspruch zu den Erfordernissen guter wissenschaftlicher Praxis?, ZUM 2020, 585 f.
  • Handkommentar zum Urheberrechtsgesetz (zusammen mit Eichelberger/Seifert), 3. Auflage 2020
  • „Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht – Chancen für den Automobilbereich im Binnenmarkt?“, RAW (Recht-Automobil-Wirtschaft) 2/14, S. 82 f.
  • „Wem gehört der Speyerer Dom? Eine Analyse der Eigentumsverhältnisse von der Französischen Revolution bis heute“ in: Archiv für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 2012, S. 291 ff.
  • „Auf dem Weg zum F&E-Vertrag“, Lektion 1 des Lehrgangs „F&E-Verträge“, 3. Auflage 2010
  • Buchbesprechung: „Der Status quo der urheberrechtlichen Schranken für Bildung und Wissenschaft“ von Susen Sattler, ZUM 2009, 695
  • Handkommentar zum Urheberrechtsgesetz (zusammen mit M. Schmid und F. Seifert), Baden-Baden, 2. Auflage 2008
  • Buchbesprechung: „Zweiter Korb – Das neue Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ von Elmar Hucko, NJW 2008, 1579
  • „Besonderheiten von Entwicklungsverträgen“, Lektion 6 des Lehrgangs „Recht Automobil- und Zulieferindustrie“, Eschborn 2006
  • Kommentator des Urheberrechtsgesetzes im Großkommentar „Das Deutsche Bundesrecht“ Baden-Baden 2004
  • „Gruppenfreistellungsverordnungen“ im „Lexikon des Rechts – Wettbewerbsrecht“, Neuwied 1997
  • „Vertragshändler“ und „Gruppenfreistellungsverordnung“ im „Lexikon des Rechts der Wirtschaft“, Neuwied 1994
  • „Der Unterausschuss für die Grundrechte und seine Arbeit in der Weimarer Nationalversammlung“ in: Jahrbuch der Hambachgesellschaft, Neustadt 1989
  • „Adelbert Düringer – Jurist zwischen Kaiserreich und Republik“, Mannheim 1989