Vertriebs- und Lizenzrecht

Der Austausch von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern, von Produkten und Rechten stellt die Basis des Wirtschaftslebens dar. Verträge sind die Spielregeln eines jeden Austauschs. Sie müssen für alle Beteiligten verständlich und umsetzbar sein, im Konfliktfall aber auch einer strengen gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Wir entwerfen Ihre Vertriebs- und Lizenzverträge ebenso wie Ihre Allgemeinen Geschäfts­bedingungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des nationalen und internationalen Schuld-, Kartell- und Handelsrechts. Persönliche Unterstützung bei Vertragsverhandlungen können Sie von uns ebenso erwarten wie die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche in Gerichtsverfahren.